Volksbegehren in BW "Rettet die Bienen"

Honigbiene, Foto: C.Mather
Honigbiene, Foto: C. Mather

Worum ging es?


Am 24. September 2019 ist das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg gestartet. Nach einem Kompromissvorschlag der Landesregierung wurde es am 18. Dezember 2019 beendet.

Es geht um die Frage, welche Antwort wir auf die dramatischen Verluste bei den Insekten, den Vögeln und vielen anderen Tiergruppen der Kulturlandschaft geben, die seit Jahrzehnten beobachtet werden: Weiter so, das wird schon wieder? Oder: Wir wollen eine Trendwende?
Das Volksbegehren forderte eine Trendwende: weg von der systematischen Pestizid-Anwendung mit allen ihren negativen Folgen für Mensch und Natur. Es fordert: weniger Pestizide, mehr ökologischer Anbau, besserer Schutz der Streuobstwiesen.

Im Einzelnen forderte das Volksbegehren:

1.      Die heute noch mit Pestiziden behandelte Fläche soll sich bis 2025 halbieren.

2.      Der Ökolandbau soll bis 2025 auf 25%, und bis 2035 auf 50 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen praktiziert werden.

Diese beiden Forderungen richten sich an die Landesregierung: sie soll zur Erreichung der Ziele ein Konzept aufstellen und jährlich über die Fortschritte berichten. Es steht ihr frei, Fördermittel entsprechend einzusetzen, und wir alle werden sehen, ob sie das ambitioniert und mit Erfolg tut. Der einzelne Landwirt kann sich frei entscheiden, ob er mit Pestiziden oder ohne Pestizide wirtschaften will.

3.      In Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, die dem Artenschutz dienen, sollen ab Januar 2021 keine Pestizide mehr angewendet werden, die die Artenvielfalt beeinträchtigen.

Dieses Ziel versetzt die Landwirte in Sorge, deren Äcker, Obstgärten und Weinberge in Schutzgebieten liegen. Aber auch hier ist das Land zuerst am Zug: es muss festlegen, in welchen Schutzgebieten dieses Anwendungsverbot gilt, und welche Mittel dort noch erlaubt sind. Wir sind der Auffassung, dass z.B. Fungizide ohne Insekten-Toxizität und Mittel, die nur den Schadorganismus treffen, nicht darunter fallen – festlegen muss dies die Landesregierung. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sie die Interessen der Landwirte ausreichend berücksichtigen wird. Grundsätzlich meinen wir aber: wo Naturschutz draufsteht, soll auch Naturschutz drin sein!

4.      Streuobstwiesen darf man nur noch beseitigen, wenn dies unvermeidbar notwendig ist. In jedem Fall muss man sie dann flächengleich nachpflanzen.


Gesetzentwurf und Formblatt

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Gesetzentwurf für Baden-Württemberg
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Formblatt vom Volksbegehren
Wenn Sie das Volksbegehren unterstützen, füllen Sie bitte das ausgedruckte Formular aus und geben Sie es bei Ihrer Gemeinde ab.
Bitte auch ankreuzen, dass Sie den Gesetzeswortlaut zur Kenntnis genommen haben!
Volksbegehren_Formblatt.pdf
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Weitere Informationen zum Volksbegehren und zum Insektensterben

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NABU-Interview mit Dr. Christoph Aly
190910 Interview mit Christoph Aly.pdf
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Antworten des NABU auf Fragen und Einwände
Stand 1.9.2019
FAQs zum Volksbegehren.pdf
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Argumente und Antworten der Initiatoren des Volksbegehrens
190918_Argumente_und_Antworten.pdf
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Warum ist das Volksbegehren so wichtig? Hier weitere Details vom NABU BW


Dokumentation zum Insektensterben in Deutschland: "Auf der Wiese wird es still"

BR Fernsehen, Reihe Faszination Wissen / Film in der Mediathek bis 11.05.2022 abrufbar (30 min)

 

Warum die Insekten sterben
SWR2 Wissen Sendungen zum Nachhören oder Nachlesen
und weitere interessante Berichte zu diesem Thema

Warum Insektenbestäubung lebenswichtig ist (NABU)

Die Insekten sind unersetzlich als Bestäuber. Nicht nur das. Das Funktionieren fast aller Ökosysteme hängt von ihnen ab. Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie auf diesen NABU-Seiten.

 

Agrarwende 2021: Wir brauchen eine andere Agrarpolitik in Europa (NABU)